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            |  Promotion
 |  Seit Mitte 
                August wurde das West-Nil-Virus bei zehn Pferden in Niedersachsen 
                nachgewiesen. Betroffen waren Pferde aus den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, 
                Rotenburg (Wümme), Uelzen, Celle, Gifhorn und Vechta und ein Pferd 
                im Gebiet der Stadt Braunschweig. Außerdem wurde das Virus bei 
                einer Amsel im Landkreis Gifhorn, einem Weißkopfseeadler im Landkreis 
                Harburg sowie bei einer Eule im Landkreis Hildesheim nachgewiesen. 
                Für Pferde stehen zugelassene Impfstoffe zur Verfügung, die vor 
                einem schweren Verlauf der Erkrankung schützen. Aufgrund der deutlich 
                gestiegenen Anzahl der Nachweise und der derzeit sehr dynamischen 
                Seuchensituation hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin 
                (StIKo Vet) jetzt ihre Impfempfehlung erweitert.
 Die StIKo Vet empfiehlt, Pferde in der gesamten niederdeutschen 
                Tiefebene gegen das West-Nil-Virus impfen zu lassen. Für die laufende 
                Mückensaison, die voraussichtlich Ende Oktober zu Ende gehen wird, 
                dürften nach Einschätzung der StIKo Vet jetzt begonnene Impfmaßnahmen 
                zu spät kommen. Mit einer bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossenen 
                Grundimmunisierung, bestehend aus zwei Impfungen, können Pferdehalterinnen 
                und Pferdhalter ihr Tier jedoch ab der Mückensaison 2025 schützen.
 
 Das West-Nil-Virus wird durch Mücken übertragen. Die Hauptwirte 
                und Virusreservoir des West-Nil-Virus sind Vögel der unterschiedlichsten 
                Arten. Das Virus ist ein Zoonose-Erreger und kann von infizierten 
                Mücken auch auf Menschen und Pferde übertragen werden.
 
 Meistens verläuft eine Infektion mit dem West-Nil-Virus bei Pferd 
                und Mensch symptomlos.
 
 
 
   
 
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            |  | Bei ca. 
                8 Prozent der infizierten Pferde kann es allerdings zu einem schweren 
                Verlauf der Infektion mit starken neurologischen Symptomen (z.B. 
                Lähmungen, Muskelzittern, allgemeine Schwäche) kommen. Die Sterblichkeit 
                liegt in diesen Fällen bei 30-50 Prozent, überlebende Tiere können 
                bleibende Schäden davontragen. Infektionen 
                mit dem West-Nil-Virus unterliegen bei Pferden und Vögeln der 
                Anzeigepflicht: Besteht aufgrund der klinischen Symptome der Verdacht 
                auf eine Infektion mit dem West-Nil-Virus muss das zuständige 
                Veterinäramt informiert werden. Die labordiagnostische Abklärung 
                einer Infektion muss in amtlichen Laboren erfolgen. Weitere Maßnahmen 
                zur Bekämpfung des West-Nil-Virus sind weder bei einem Verdacht 
                noch bei einem Nachweis der Infektion vorgesehen.
 Treten beim Menschen Symptome auf, sind diese oftmals mit einem 
                fiebrigen grippalen Infekt vergleichbar. Dieser klassische Verlauf 
                wird auch als West-Nil-Fieber bezeichnet. Bei weniger als einem 
                Prozent der infizierten Personen kann es zu schweren Verlaufsformen 
                mit einer Hirnhaut- oder Gehirnentzündung kommen.
 
 Hintergrund
 
 Das West-Nil-Virus stammt aus Afrika und ist inzwischen nahezu 
                weltweit verbreitet. In Deutschland wurde das Virus erstmals im 
                Jahr 2018 bei einem gehaltenen Bartkauz in Sachsen-Anhalt nachgewiesen 
                und breitete sich danach weiter aus. Besonders betroffen waren 
                bisher die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
 
 Das West-Nil-Virus wird durch blutsaugende Mücken zwischen Vögeln 
                übertragen. Die meisten Vögel erkranken nach einer Infektion nicht. 
                Ausnahmen stellen vor allem Sperlingsvögel (z.B. Spatzen), Rabenvögel 
                einige Greifvogel- und Eulenarten dar. Diese können schwer erkranken 
                und sterben.
 
 Menschen und Pferde können ebenfalls mit dem West-Nil-Virus infiziert 
                werden, jedoch kann das Virus von ihnen nicht weiter übertragen 
                werden. Deshalb gelten Menschen und Pferde als sogenannte Fehlwirte, 
                von denen keine Infektionsgefahr ausgeht. Das West-Nil-Virus ist 
                eng verwandt mit dem Usutu-Virus, das ebenfalls Wildvögel infiziert.
 
 Zuletzt wurde eine Infektion mit dem West-Nil-Virus im Jahr 2020 
                bei einem Pferd im Landkreis Helmstedt und im Jahr 2023 bei einem 
                Pferd im Landkreis Grafschaft-Bentheim nachgewiesen.
 
 Da das Virus über Mücken übertragen wird, steht der Schutz vor 
                Mücken als vorbeugende Maßnahme im Vordergrund. Durch das Abdecken 
                offener Wasserbehälter wie zum Beispiel Regentonnen kann die Vermehrung 
                der Mücken reduziert werden. Ebenso kann mit einem Schutz vor 
                Mückenstichen durch geeignete Präparate einer Infektion vorgebeugt 
                werden. Für Pferde stehen zudem zugelassene Impfstoffe zur Verfügung.
 
 Weitere Informationen zum West-Nil-Fieber sowie ein Informationsblatt 
                für Pferdehalterinnen und Pferdehalter stehen im Internet auf 
                der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de 
                zur Verfügung.
 
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