|    |  Warendorf (fn-press). 
                Regeln und Vorschriften im Straßen- und Güterverkehr ändern sich 
                laufend. Einige davon betreffen auch den Pferdetransport.
 Seit 1. Januar gilt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von 
                über 7,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet 
                sein müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen. Das bedeutet gleichzeitig, 
                dass sich der Fahrer nach aktuell geltendem Recht an Ruhe- und 
                Lenkzeiten halten muss.
 
 Zudem benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte, um die Nutzung des 
                Fahrtenschreibers zu dokumentieren. Von der Neuerung betroffen 
                sind auch Pferdesportler, die in großen Linern mit Pferdeanhängern 
                unterwegs sind.
 
 Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage Fahrzeiten 
                aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren, 
                Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern. 
                Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung 
                (EU) 2016/799 geregelt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe 
                von bis zu 1.500 Euro verhängt werden.
 
 
  
 
 
  
                
                 
                Vorsicht vor Überladung
 Bereits seit 1. Juli 2024 gilt auch für kleinere Lkw mit mehr 
                  als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Mautpflicht. 
                  Viele der typischen kleinen Pferdetransporter liegen genau an 
                  der Grenze. Bei Kontrollen hat das Bundesamt für Logistik und 
                  Mobilität (BALM) allerdings vermehrt festgestellt, dass diese 
                  Transporter zum Teil deutlich überladen werden.
 
 Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich: Bei einem Verkehrsunfall 
                  kann es dazu führen, dass man wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht 
                  eine Mitschuld erhält und damit ganz oder teilweise dafür haftet.
 
 „Es ist außerdem davon auszugehen, dass ein Versicherer die 
                  Leistung verweigert, wenn nach Sachverständigengutachten nachgewiesen 
                  wird, dass die schwerwiegende Überladung der Hauptgrund für 
                  den Unfall ist, dann gibt es bei der Kaskoversicherung keine 
                  Entschädigung“, sagt Johannes Rennebaum, Logistik-Berater aus 
                  Halle/Westfalen.
 
 
 Zur 
                  Mautpflicht hat die FN im Frühjahr 2024 einige Fragen und Antworten 
                  zusammengestellt.
 
 
  
                
                Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
   
               |